Mit dem am 15. Dezember 2020 in Kraft getretenen Ganztagsfinanzierungsgesetz wird ein Sondervermögen des Bundes zum „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ errichtet. Das Sondervermögen dient dazu, den Ländern gemäß Artikel 104c des Grundgesetzes Finanzhilfen zu gewähren.
Für den Ausbau verlässlicher und bedarfsgerechter Bildungs- und Betreuungsangebote hatte der Bund zunächst vorgesehen, die Länder mit zwei Milliarden Euro zu fördern und hierfür ein entsprechendes Sondervermögen einzurichten. Im Zuge des umfassenden Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets als Reaktion auf die Corona-Krise wurde entschieden, dass der Ausbau der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote mit weiteren Bundesmitteln in Höhe von bis zu 1,5 Milliarden Euro gefördert werden soll.