Zu den Fragen 1 und 2:
Die durch den Haushalt zugewiesenen _Planstellen werden im Stellenplan als Gesamtsumme dargestellt. Eine Aufgliederung auf die einzelnen Polizeidienststellen erfolgt nicht. lnfolge’des neuen, von der Arbeitsgruppe „Personalverteilungsmodell“ (AG PVM) entwickelten Berechnungsmodells für die Verteilung des aktuell vorhandenen Personals auf die Flächenpolizeipräsidien, gibt es keine dienststellenbezogenen Orientierungs- bzw. Sollstärken mehr, sondern lediglich eine vergleichende Betrachtung aller Polizeiinspektionen, welche die Polizeipräsidien bei Bedarf ergänzend zur lokalen oder regionalen Bewertung in ihre Verteilungsüberlegungen einbeziehen können.