Kleine Anfrage und Antwort "Hochschulinitiative für gutes Studium und gute Lehre"

Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/13241 – vom 2. Oktober 2020 hat folgenden Wortlaut:

Ende 2019 wurde als Nachfolgevertrag des Hochschulpakts der Zukunftsvertrag „Hochschulinitiative für gutes Studium und gute Lehre“ vorgestellt. Es handelt sich hierbei um 140 Mio. Euro Bundes- und Landesmittel, die jährlich in den Jahren 2021, 2022 und 2023 an die Hochschulen in Rheinland-Pfalz fließen sollen. Im Vorfeld gab es große Diskussionen über die Höhe des Anteils von verstetigten Mitteln.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie teilen sich die 140 Mio. Euro auf die einzelnen Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften auf (bitte Mittel aufgeschlüsselt pro Hochschule)?
  2. Wie hoch ist hierbei jeweils der verstetigte Anteil (bitte ebenfalls aufgeschlüsselt pro Hochschule)?
  3. Wie viele Personalstellen sollen damit an den jeweiligen Hochschulen entfristet werden?
  4. Wie viele befristete Stellen, die über den Hochschulpakt bislang finanziert wurden, bleiben befristet (bitte nach Hochschule aufgeschlüsselt)?
  5. Wird sich der Anteil der Verstetigung in den Jahren 2022 und 2023 gegenüber 2021 verändern? Wenn ja, wie?
  6. Wie hoch waren die Mittel, die aus dem Hochschulpakt in den Jahren 2018, 2019 und 2020 an die Hochschulen geflossen sind (bitte nach Hochschule aufgeschlüsselt)?

Das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes­regierung mit Schreiben vom 23. Oktober 2020 wie folgt beantwortet:

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