Änderung des Heilberufsgesetzes – Kinderschutz muss oberste Priorität haben

Man kann es nicht oft genug betonen: Kinder sind hilf- und wehrlos. Gerade sie bedürfen unseres besonderen Schutzes. Wir müssen sie vor jedweder Form der Misshandlung und des sexuellen Missbrauchs schützen. Aufbauend auf unsere Forderung zur Einrichtung eines Childhood-Hauses möchten wir mit unserem Gesetzentwurf regeln, dass der interkollegiale Ärzteaustauch zur Verbesserung des Kinderschutzes rechtlich möglich ist. Unser Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung in den Fachausschuss überwiesen. Ein wichtiger Schritt zu mehr Kinderschutz.

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