Antwort: Best Practices zu digitalen Prüfungen an rheinland-pfälzischen Hochschulen

Gemäß § 11 Abs. 2 der „Landesverordnung zur Erprobung elektronischer Fernprüfungen an den Hochschulen“ vom 19. März 2021 sind die Hochschulen, die elektronische Fernprüfungen durchführen, verpflichtet, den Modellversuch wissenschaftlich zu begleiten und hinsichtlich seiner Wirkung zu überprüfen. Auf Anfrage der Hochschulen hat sich das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit (MWG) einverstanden erklärt, dass die Hochschulen diese Evaluation gemeinsam durchführen. Diese Aufgabe hat das Zentrum für Qualitätssicherung der Johannes Gutenberg-Universität (JGU) für die rheinland-pfälzischen Hochschulen übernommen.

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