Die CDU-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag hat bei einer Sondersitzung am heutigen Donnerstag einstimmig beschlossen, einen Misstrauensantrag gegen Ministerpräsidentin Malu Dreyer zu stellen.
Grund ist der Verlauf des gescheiterten Verkaufs des Flughafens Hahn. Die CDU Rheinland-Pfalz bezeichnete das Vorgehen und den Verlauf der Verkaufsverhandlungen Malu Dreyers als skandalöse Entwicklung.
„Als Ministerpräsidentin hat sie den Hahn und damit das größte und teuerste Konversionsprojekt des Landes zur Chefsache gemacht. Damit trägt sie die Verantwortung für die skandalöse Entwicklung des von ihr beförderten Verkaufsverfahrens. Ganz abgesehen von den sich täglich überschlagenden Meldungen über nicht eingehende Zahlungen, nicht nachvollziehbare Firmensitze, mangelhafte Prüfung der Käufer, unzutreffende Angaben der Käufer und massiven Zweifeln an deren Bonität und Seriosität, zeigt schon ein Blick in die Verträge, dass es sich hier um eine Luftnummer handelt. Das sagt der klare Menschenverstand.“, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Alexander Licht.
„Frau Dreyer ist überdies sogar noch Juristin und war Staatsanwältin. Sie konnte nicht nur wissen, dass hier Schaden für den Hahn, die Region und die betroffenen Menschen entsteht, sie musste es wissen. Da hilft es auch nichts, sich nun auf einen angeblich neuen Kenntnisstand herauszureden. Den Wissensstand, den sie heute hat, hätte sie schon vor Wochen haben können. Oder hat sie etwa nicht in die Verträge hineingeschaut? Das wäre der Skandal im Skandal.“, so Licht weiter
Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Martin Brandl MdL, teilte mit: „Die CDU-Landtagsfraktion hat in ihrer heutigen Sitzung einstimmig die Einbringung eines Misstrauensantrags gegen die Ministerpräsidentin im Kontext der skandalösen Vorgänge um den geplanten Verkauf des Flughafens Hahn beschlossen. Der Antrag wird heute eingebracht. Parallel dazu werden wir für kommenden Dienstag eine Sondersitzung des Landtages beantragen, in der über den Misstrauensantrag debattiert werden soll.“
Über den Misstrauensantrag ist nach Art. 99 Abs. 3 der Landesverfassung innerhalb einer Woche nach Einbringung abzustimmen. Frühestens kann die Abstimmung am zweiten Tag nach der Debatte stattfinden.