Am 27.08.2019 stellte die Landtagsabgeordnete Marion Schneid (CDU) eine kleine Anfrage zum Thema Landesmittel zur Unterstützung von Bundesstraßen in Gemeinden über 80.000 Einwohnern.
Wortlaut:
Seit der Förderalismusreform im Jahre 2006 liegt die Aufrechterhaltung von Bundesstraßen, die durch Gemeinden mit über 80.000 Einwohnern führen, nicht mehr beim Bund, sondern bei der betreffenden Gemeinde. Für die Durchführung dieser Aufgaben werden Bundesmittel an das Land überwiesen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. In welcher Höhe hat das Land Rheinland-Pfalz in den Jahren 2014-2018 Bundesmittel zur Aufrechterhaltung von Bundesstraßen in Kommunen mit über 80.000 Einwohnern erhalten?
2. Welche Aufrechterhaltungsmaßnahmen an Bundesstraßen in Kommunen mit über 80.000 Einwohnern wurden in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2014-2018 mit welcher Höhe gefördert (aufgeschlüsselt pro Jahr und nach der einzelnen Bundesstraße)?
3. Wie hoch war der Fördersatz des Landes an den Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahme?
4. Wie bewertet die Landesregierung die Zuschüsse, die der Bund für die Hochstraße Ludwigshafen zugesichert hat? Sind dies verpflichtende oder freiwillige Zusagen?
Anfrage sowie die Antwort des Minsiteriums als PDF:
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