Großer Infobedarf beim Thema Datenschutz - Marion Schneid ludt zu Infoveranstaltung über die DSGVO

Seit 24. Mai 2018 ist die neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Es herrscht noch immer viel Unklarheit, was die DSGVO für Unternehmen und Vereine bedeutet und wie die DSGVO umgesetzt werden muss.

Um mehr Klarheit ins Datenschutzdunkel zu bringen, ludt die Landtagsabgeordnete Marion Schneid, am Mittwoch, den 4. Juli, zu einer Informationsveranstaltung mit dem Landauer Jurist und rheinland-pfälzischen Datenschutzbeauftragten Dieter Kugelmann.

Das bestehende Informationsbedürfnis und die Unsicherheit rund um die DSGVO spiegelte sich in der mit 130 Teilnehmern aus diversen Vereinen der Region ausgebuchten Veranstaltung im Versammlungsraum des Sportvereins Alemannia Maudach wieder.

In einem kurzweiligen Vortrag über den Inhalt des neuen Datenschutzgesetzes sowie mit der Beantwortung der vielen Fragen der Teilnehmer, konnte Kugelmann die Sorgen und durchaus aufgeregte Stimmung der Vereinsvertreter im Laufe des Abends deutlich beruhigen.

Er zeigte auf, dass die Anforderungen an die Vereine, die mit der datenschutzrechtlichen Organisation einhergehen, nicht ganz so dramatisch sind, wie von manchen Anwesenden befürchtet.

Kugelmann betonte, dass das Gesetz auf die Vereinheitlichung des Datenschutzes innerhalb der EU abzielt und vorallem international agierende Datenkraken wie Facebook, Google und andere mit Userdaten arbeitenden und auswertenden Unternehmen in Schach halten soll.

Die horrenden, im Gesetz genannten Geldstrafen von bis zu 20 Millionen Euro würden nicht für kleinere und mittlere Vereine greifen, sondern sollen Mittel sein, die großen Unternehmen zu mehr Datenschutz zu bewegen. Auch die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten träfe auf kleine und ehrenamtlich geführte Vereine eher nicht zu.

Vereine, Firmen und andere Institutionen müssten zwar die Daten von Mitgliedern und Kontakten bestmöglich schützen, kleinere Fehler bei der Umsetzung dieses Prozesses, würden aber nicht gleich mit Geldstrafen geahndet. Man müsse lediglich nachweisen, dass man mit dem Datenschutz ernsthaft umgehe. Anlasslose Kontrollen würde es nicht geben, man müsse seitens der Behörden aber auf Beschwerden reagieren, so Kugelmann.

Problematischer sei hierbei eher der Umgang mit Messengerdiensten wie Whatsapp, die vorallem unter jungen Vereinsmitgliedern zum Austausch von Nachrichten und Terminen genutzt würden. Da Whatsapp alle Telefonnummern der Nutzer auslese, gäbe es hier datenschutzrechtliche Schwierigkeiten.

Insgesamt gehe es nicht darum Vereine und Institutionen mit zusätzlichem Aufwand zu belasten, sondern die Daten der Bürger vor unerlaubter Verbreitung und Auswertung zu schützen.

Einen Leitfaden mit Hinweisen zur Umsetzung des Datenschutzes sowie weitere Informationen und Musterformulare sind auf der Website www.datenschutz.rlp.de zu finden.