Am 23.10. stellte die Landtagsabgeordnete Marion Schneid eine kleine Anfrage an die Landesregierung zum Thema Vergabe „Kunst am Bau“ im Landkreis Südliche Weinstraße:
Gemäß der Verwaltungsvorschrift des rheinland-pfälzischen Finanzministeriums zur „künstlerischen Ausgestaltung öffentlich geförderter Hochbauten“ ist bei Neu- und Erweiterungsbauten von Schulen Kunst am Bau zu errichten. Eine Vergabe hierfür an einen Künstler erfolgt über Ausschreibung oder freihändig (unter 2,5 Mio. förderfähige Bausumme) unter Anhörung des Berufsverbands Bildender Künstler Rheinland-Pfalz im Bundesverband e. V. (BBK).
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche „Kunst am Bau“-Projekte wurden in den letzten zehn Jahren im Landkreis Südliche Weinstraße bei öffentlich geförderten
Schulbaumaßnahmen durchgeführt (bitte mit Angabe des Ortes und der Höhe der Kosten der jeweiligen Maßnahme)?
2. Welcher Künstler wurde für die jeweilige Maßnahme beauftragt?
3. Welche Ausschreibungen waren hierfür nötig, bzw. welche Ausschreibungen sind hierfür durchgeführt worden (bitte detailliert
auf die einzelnen Maßnahmen)?
4. Zu welchen Projekten wurde der BBK oder der Berufsverband Kunsthandwerk befragt?
5. Ist es zutreffend, dass Gelder abgerechnet wurden, obwohl keine Kunst an den Bauwerken realisiert wurde?
6. Inwieweit sieht das Land rechtliche Konsequenzen für die ehemalige Landrätin?
Marion Schneid
Die Anfrage sowie die Antwort des Ministeriums als PDF:
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