Ziel des Gesetzes soll sein, die Lehrkräfte zu befähigen, inklusiven Unterricht zu halten. Inklusionsrelevante Aspekte in die bestehenden Ausbildungsstrukturen zu integrieren und Fortbildungen in diesem Bereich anzubieten, das ist durchaus sinnvoll. Aber wir möchten deutlich feststellen, dass Fortbildungen eine Lehrkraft des allgemeinbildenden Bereichs niemals dazu befähigen können, die Aufgaben einer Förderschullehrkraft zu übernehmen. Inklusiver Unterricht geht nur mit Förderschullehrkräften und je nachdem, welche Unterstützung das einzelne Kind braucht, braucht man auch Integrationshelfer, Pädagogische Fachkräfte, Pflegekräfte, Schulsozialarbeiter und Schulpsychologen.
Dass Lehrkräfte in multiprofessionellen Teams zusammenarbeiten sollen, ist eigentlich selbstverständlich, setzt aber voraus, dass es diese Teams an den Schulen überhaupt gibt. Momentan ist es aber an den Schwerpunktschulen eher so, dass um Förderschulkräfte und Förderschulstundenzuweisungen gerungen werden muss! Von allen anderen Fachkräften ganz zu schweigen! Hier ist unseres Erachtens erstmal großer Nachholbedarf!
Wenn es uns mit der Inklusion ernst ist, müssen wir die Ressourcen dafür zur Verfügung stellen! Und ich erinnere gerne an die vielen Diskussionen um die Umsetzung der Inklusion generell. Immer haben wir eine ausreichende Finanzierung und Bereitstellung der Ressourcen gefordert, damit Inklusion
gelingen kann. Und jetzt machen Sie in Ihrem Gesetz wieder genau den gleichen Fehler, nämlich hohe Anforderungen und eine unzureichende Finanzierung!
Komplette Rede zur Stärkung der inklusiven Kompetenz und der Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften