Am 4. Juni 2020 stellte Marion Schneid folgende kleine Anfrage an die Landesregierung (Teil II):
Programm „Im Fokus – 6 Punkte für die Kultur“ II
Am 28. April 2020 hat die rheinland-pfälzische Landesregierung das neue Programm „Im Fokus – 6 Punkte für die Kultur“ vorgestellt. Laut Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur umfasst es insgesamt 15,5 Millionen Euro und soll neue Impulse geben für Kulturaktivitäten in Zeiten von Coronavirus-bedingten Kontaktbeschränkungen.
Das Programm erreicht jedoch nur einen Teil der freiberuflichen Kunst- und Kulturschaffenden mit Sitz in RLP. Zudem vermag es die Einnahmeausfälle, die aus den zur Pandemiebekämpfung erforderlichen Veranstaltungsverboten entstanden sind und die aufgrund der erlassenen Auflagen auch weiterhin entstehen werden, nur in sehr wenigen Arbeitsbereichen abzumildern.Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wie wird über die Vergabe bei Antragstellung zu Maßnahme 2 (Neustart) und Maßnahme 4 (Neue Medien) des 6-Punkte-Programms entschieden bzw. wie erfolgt ein Ranking, wenn zu erwarten ist, dass das Gesamtvolumen der Anträge die verfügbaren Mittel übersteigt?
2. Warum wurde darauf verzichtet, Maßnahme 2 (Neustart) zu öffnen für Akteur*innen ohne laufende Förderanträge im Jahr 2020, jedoch mit kürzlich aus Landesmitteln geförderten Neuproduktionen, die im Interesse der Nachhaltigkeit einer Anpassung an geänderte Präsentationsbedingungen ebenfalls bedürfen?
3. Welche am Bewilligungs- und Prüfverfahren beteiligten Stellen erhalten Einsicht in die mit dem Antrag verbundenen personen- und projektbezogenen Daten?
4. Besteht die Absicht, weitere Hilfsprogramme unter Einsatz von Landesmitteln einzurichten, um den Auswirkungen der Pandemie auf den Kultursektor in RLP in laut Fachverbänden erforderlichem Umfang zu begegnen?
Als PDF:
[spiderpowa-pdf src=“https://marion-schneid.de/web/wp-content/uploads/2020/06/kl.anfrage6-punkte-programmII.pdf“]kl.anfrage6-punkte-programmII
Die Antwort des Ministeriums wird sobald vorliegend ebenfalls veröffentlicht.