Am 3. Juni 2020 stellte die Landtagsabgeordnete Marion Schneid folgende Anfrage an die Landesregierung:
Hochschullandschaft Rheinland-Pfalz
1. Welche grundsätzlichen Kriterien muss der oder die Antragsteller erfüllen, um in
Rheinland-Pfalz eine Hochschule zu gründen?
a. Welche akademischen Voraussetzungen sind dafür zu erfüllen, b. welche finanziellen Bedingungen müssen gewährleistet sein? C. welche Absicherungen, Bürgschaften, Garantieerklärungen müssen für welchen Zeitraum faktisch vorliegen?
2. Bei welchen Hochschulen privater und kirchlicher Trägerschaft in Rheinland-Pfalz gibt
es von diesen in 1. genannten allgemeinen Kriterien Ausnahmen mit welcher Begründung?
3. Welche Hochschulen in privater und kirchlicher Trägerschaft haben derzeit eine befristete Anerkennung für welchen Zeitraum?
4. Gab es in den letzten Jahren eine Veränderung in der Anwendungspraxis der im Hochschulgesetz festgelegten Bedingungen zu Anerkennungen und wenn ja, welche und
wie sind diese bei einer Verlängerung der Befristung anzuwenden?
5. Wie und in welcher Weise fließen die Kriterien des Wissenschaftsrates für die Anerkennungspraxis des Wissenschaftsministeriums derzeit ein und gab es hierbei in den
letzten Jahren welche Veränderung?
Anfrage und Antwort des Minsiteriums als PDF:
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