Am 12. Juni 2019 hielt die CDU-Landtagsabgeordnete Marion Schneid eine Rede zum Thema Brückenkurse im Plenum des Landtages.
Hier der Wortlaut:
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren!
Im Rahmen des Qualitätspakts Lehre werden vom Bund Mittel zur Verfügung gestellt, um die Studienbedingungen zu verbessern und die Qualität in der Lehre zu erhöhen.
Hieraus ergibt sich auch die Möglichkeit, Brückenkurse einzurichten. Nur vier Hochschulen in Rheinland-Pfalz bieten im Rahmen dieses Programms Brückenkurse oder sogenannte Vorbereitungskurse an, die jeweils zu Studienbeginn Studierende individuell zusätzlich unterstützen sollen. Für die Jahre 2016 bis 2020 stehen insgesamt rund 53 Millionen Euro für die Förderung der Qualität der Lehre, die Förderung von Frauen in der Wissenschaft und die Erhöhung der Durchlässigkeit zwischen akademischer und beruflicher Bildung bereit.
Laut Landesregierung setzen die Hochschulen nur einen ganz geringen Teil dieser Mittel für Brückenkurse ein. Was der Antwort der Landesregierung allerdings fehlt, ist die tatsächliche Höhe, in der diese Mittel eingesetzt werden.
Wir glauben, dass eine Analyse, wie viele Mittel eingesetzt und welche Ergebnisse und Erfolge damit erzielt werden können, für uns sehr wichtig ist, weil wir daraus letztendlich Schlüsse ziehen.
Auch wurden in der Antwort der Landesregierung keine Kriterien oder Standards dargestellt, wer tatsächlich an diesen Brückenkursen teilnehmen kann. Auch hier denken wir, dass es vielleicht noch einmal dargelegt werden müsste.Die Anzahl der Brückenkurse – wenn man auf die Beantwortung eingeht – schwankt zwischen den Jahren 2011 und 2018 zwischen 19 und 37 Kursen. Es zeichnet sich nicht ab, dass in den letzten Jahren besonders viele Kurse gebraucht wurden, um die Studierfähigkeit aufzuarbeiten, sondern es ist von Jahr zu Jahr sehr unterschiedlich. Auch eine Beurteilung aufgrund der teilnehmenden Studierenden oder der Anzahl der Studierenden im Kurs selbst kann man hier schwer herausziehen. Insofern glaube ich nicht, dass man sich in diesem Punkt auf eine besondere Argumentation festlegen sollte.
Der Qualitätspakt Lehre wird zwar seit dem Jahr 2013 vom Bundesministerium programmbegleitend evaluiert – sogar hier in Mainz am Zentrum für Qualitätssicherung und -entwicklung –, aber auf Landesebene hat die Landesregierung leider keine Evaluation angestoßen. Wir glauben, dass das sehr, sehr wichtig ist, um die Wirkung eines Förderprogramms für die teilnehmenden Hochschulen, aber
auch für die teilnehmenden Studierenden im internen Vergleich für Rheinland-Pfalz und im Vergleich von RheinlandPfalz mit anderen Bundesländern darstellen zu können.Die Große Anfrage bezieht sich zusätzlich auf die Eignungsprüfungen. Es gibt Eignungsprüfungen nach § 66 des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes. Danach können die Hochschulen für Bachelorstudiengänge, die neben den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen besondere Eignungen und Fähigkeiten erfordern, durch Satzung eine Eignungsprüfung vorsehen. Das betrifft tatsächlich
die Fächer Musik, Sport und Kunst. Da erschließt sich natürlich, dass es besondere Anforderungen im Hinblick auf Talent oder Begabung geben muss.Des Weiteren gibt es die Eignungsprüfungen nach § 35 des Hochschulgesetzes: „Am weiterbildenden Studium (…) kann teilnehmen, wer ein Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen oder die erforderliche Eignung im Beruf (…) erworben hat.“ Durch die Eignungsprüfung wird die Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation mit der eines abgeschlossenen Studiums festgestellt. In beiden Fällen erachten wir die Möglichkeit von Eignungsprüfungen als absolut sinnvoll.
Einen Satz vielleicht zu Bologna: Eine Abkehr von Bologna erachten wir als absolut nicht sinnvoll.
Ich glaube, das ist gut ausgeführt worden. Unseres Erachtens ist es nicht sinnvoll, in dieser Hinsicht zum jetzigen Zeitpunkt einen Rückschritt zu machen.
Allgemein ist zu sagen: Wir möchten die Vielfalt des Studienangebots in der Lehre und im Studium, ein breites fachliches Angebot und ein Angebot an flexiblen, praxisorientierten Studiengängen und -formaten. Wir möchten auch diesbezüglich das duale Studium nach vorne bringen und unterstützen.Natürlich müssen wir den Studienplätzebedarf bedarfsgerecht anbieten. Deshalb werden wir die Entwicklung der Bewerberzahlen für Studiengänge auch tatsächlich beobachten. Es stellt sich allerdings die Frage, ob die Zahl der Studierenden tatsächlich stetig steigen muss.
Die berufliche Ausbildung sollte wirklich absolut gleichwertig zur akademischen Ausbildung sein.
Deswegen müssen wir hierauf ein besonderes Augenmerk legen. Fachkräfte werden überall gesucht, und unsere berufliche Ausbildung – gerade unsere duale Ausbildung – ist uns sehr viel wert. Deswegen muss das wirklich gleichwertig und in der Waage sein.
Unser Fazit noch einmal: Es ist gut, dass es die Möglichkeit gibt, Brückenkurse anzubieten und durchzuführen. Ich glaube auch, anfängliche Defizite gerade im Bereich des wissenschaftlichen Arbeitens können sicherlich schnell behoben und ausgeglichen werden. Aber man muss genau analysieren, wo Studienanfängerinnen und -anfänger tatsächlich ihre Defizite haben, wo fehlende oraussetzungen sind. Wir glauben auch, dass nicht alle fehlendenVoraussetzungen durch Zusatzkurse ausgeglichen oder aufgefangen werden sollten.
Wir erachten eine Evaluation als zwingend notwendig, um wesentliche Rückschlüsse ziehen, den Wirkungsgrad von Brückenkursen darstellen und letztendlich Anpassungen, die notwendig werden, vornehmen zu können.
Danke schön.