Rede von Marion Schneid Gesetzentwurf der Landesregierung Landesgesetz zum Staatsvertrag über die Hochschulzulassung

Rede vom 20.08.2019 von Marion Schneid im Plenum des Landtages Rheinland-Pfalz.

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste,
wir haben hier einen Gesetzentwurf zur Hochschulzulassung. Es geht um die
Festlegung von Zulassungszahlen, von Auswahlverfahren, von Quoten, von
Übergangsregelungen. Das sind wichtige Regelungen für unsere Hochschulen
und für jeden, der studieren will.
Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet zunächst einmal die Zustimmung des
rheinland-pfälzischen Landtags zum Staatsvertrag über die Hochschulzulassung.
Dieser Staatsvertrag war notwendig aufgrund eines Urteils des
Bundesverfassungsgerichts. Dieses Urteil erklärte das im Jahr 2008 geregelte
Verfahren zur Studienplatzvergabe für das Medizinstudium als nicht mit dem
Grundgesetz vereinbar.
Der Staatsvertrag, der im März bzw. im April 2019 von allen
Ministerpräsidenten und –präsidentinnen der Bundesländer unterzeichnet
wurde, bezieht sich auf Studiengänge mit zentraler Studienplatzvergabe. Die
„Stiftung für Hochschulzulassung“ hat die Aufgabe, 1. die Hochschulen bei der
Durchführung der örtlichen Zulassungsverfahren und bei der Durchführung von
Anmeldeverfahren in zulassungsfreien Studiengängen zu unterstützen und 2.
eben das zentrale Vergabeverfahren mit Hilfe eines Dialogorientierten
Serviceverfahrens durchzuführen. Also neben Aufgaben wie die
Zusammenstellung der abgegebenen Zulassungsanträge oder ein Abgleich von
Mehrfachzulassungen oder Mehrfachstudienmöglichkeiten, eben auch eine
verstärkte Eignungskomponente mit einzubringen.

Mit dem Dialogorientierten Serviceverfahren wird dem Gerichtsurteil Rechnung
getragen. Im Auswahlverfahren werden in Zukunft Ergebnisse von
fachspezifischen Studieneignungstests, von Gesprächen und mündlichen
Verfahren ebenso wie Erfahrungen aus einer Berufstätigkeit, aus praktischen
Tätigkeiten und außerschulischen Qualifikationen besonders berücksichtigt.
Ganz konkret sind neben der Neueinführung der zusätzlichen Eignungsquote in
Höhe von 10 % weitere Änderungen im Gesetz vorgesehen, unter anderem der
Wegfall der Wartezeitquote von 20 %, die Erhöhung der Abiturbestenquote
von 20% auf 30 % und die Einführung eines Prozentrangverfahrens zum
Ausgleich länderspezifischer Abiturnoten für eine Übergangszeit, bis
Maßnahmen der Schulseite wirken. Das ist gerade für uns als CDU ein ganz
wichtiger Aspekt!
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Zustimmung des Landtags zu
diesem Staatsvertrag erfolgen, wie bereits ausgeführt. Zusätzlich werden im
Gesetzentwurf auch Regelungen des Staatsvertrags für Rheinland-Pfalz
konkretisiert und landesrechtliche Regelungen für die Studienplatzvergabe
angepasst.
Das betrifft im Besonderen die örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge.
Wesentliche Grundsätze aus dem zentralen Vergabeverfahren werden auch
diese Studiengänge übertragen, aber es sind auch Abweichungen vorgesehen:
z.B. soll die Auswahl nach Wartezeit auch weiterhin möglich sein; die Regelung
über die bevorzugte Zulassung von Spitzensportlerinnen und –sportlern wird
unverändert fortgesetzt. Das wurde ja von uns vorangetrieben und dann im
Febr. 2019 beschlossen. Deshalb ist es uns natürlich wichtig, dass diese
Regelung im neuen Gesetz weiterhin Bestehen hat.
Das ist jetzt nur ein Auszug aus den Inhalten des Gesetzes. Wir werden im
Ausschuss gerne auf diese und weitere Punkte im Detail eingehen.
Anpassungen bei Hochschulzulassungen wirken sich ja direkt auf die
Studierendenzahlen und somit auf die rheinland-pfälzische Hochschullandland
in Gänze aus.
Die CDU möchte für eine gute, attraktive Hochschullandschaft beste
Voraussetzungen schaffen!

Danke!

Rede als PDF:
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