Kleine Anfragen im Landtag: Hochschulpakt I + II (mit Antworten)

Am 16.10.2019 stellte die CDU-Landtagsabgeordnete Marion Schneid zwei kleine Anfragen zum Hochschulpakt.

Wortlaute der Anfragen:

Hochschulpakt I

Der Hochschulpakt stellt seit 2007 einen wichtigen Beitrag der Hochschulfinanzierung dar und dient der Finanzierung zusätzlicher Studienplätze. Dabei werden die zusätzlichen Mittel in Bezug auf einen Referenzwert (Studierende im 1. Hochschulsemester in 2005) getrennt nach Geistes (GW)- und Naturwissenschaften (NW) und Hochschultyp vergütet.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wo lag der Referenzwert in Bezug auf die Gesamtgröße der jeweiligen Hochschule in 2005 (Referenzaufnahme in Prozent der Gesamtstudierendenzahl)?

2. Wie haben sich die Studierendenzahlen an den jeweiligen Hochschulen bis zum WS 2018 im Vergleich zum Referenzjahr 2005 entwickelt? (Prozentuale Entwicklung in Bezug auf die Gesamtstudierendenzahl).

3. Welche Gesamtmittel sind bis Ende 2018 an die einzelnen Hochschulen aus den HSP-Mitteln geflossen? (bitte pro Hochschule)

4. In welcher Höhe sind Rücklagen bei den einzelnen Hochschulen vorhanden?

5. Wurden zusätzliche Mittel im Rahmen des Hochschulpaktes den Hochschulen zur Verfügung gestellt (Summe je Standort bis Ende 2018)?

6. In wie weit hat sich durch den Hochschulpakt die Struktur der Hochschulen verändert?

7. Wie hat sich die Zahl der Bachelor- bzw. Diplomstudiengänge von 2005 bis heute verändert? (Aufgeschlüsselt nach Geisteswissenschaften und Naturwissenschaften pro Hochschule)

Hochschulpakt II

Der Hochschulpakt stellt seit 2007 einen wichtigen Beitrag der Hochschulfinanzierung dar und dient der Finanzierung zusätzlicher Studienplätze. Ab dem kommenden Jahr soll es bei der Verteilung der Hochschulpaktmittel Veränderungen geben.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. In wie weit soll die tatsächliche personelle Ausstattung bzw. Auslastung der Hochschulen bei der künftigen Verteilung der Mittel aus dem Hochschulpakt berücksichtigt werden?

2. In wie weit soll der Referenzwert aus 2005 noch eine Rolle bei der Verteilung der künftigen Mittel aus dem Hochschulpakt spielen?

3. Wie viele zusätzliche Stellen wurden mit Mitteln des Hochschulpaktes seit 2005 finanziert? (aufgeschlüsselt nach Hochschule und Wertigkeit)

4. In wie weit soll bei der Neuverteilung der Mittel der Anspruch auf Verstetigung berücksichtigt werden?

Die Antworten des Ministeriums (mit Wortlaut der Anfrage) als PDFs:

zu Anfrage 1:
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zu Anfrage 2:
[spiderpowa-pdf src=“https://marion-schneid.de/web/wp-content/uploads/2019/10/10487-17.pdf“]10487-17